Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 25c Absatz 1 Satz 1 KWG
(1)
1
Die Geschäftsleiter eines Instituts müssen für die Leitung eines Instituts fachlich geeignet und zuverlässig sein und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen.
Verweis auf
§ 25c Absatz 1 Satz 1 KWG
von
§ 56 Absatz 4h Satz 1 Nummer 5 KWG