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§ 64o Absatz 2 KWG
(2)
§ 29 Absatz 1 Satz 2
in der ab dem 16. Februar 2013 geltenden Fassung ist erstmals auf die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses für ein Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2012 beginnt.
Verweis auf
§ 64o Abs. 2 KWG
von
§ 29 Absatz 4 Satz 4 KWG