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§ 1 Absatz 1 Satz 1 PfandBG
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Pfandbriefbanken sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb das Pfandbriefgeschäft umfasst.
Verweis auf
§ 1 Absatz 1 Satz 1 PfandBG
von
§ 29 Absatz 2 Satz 5 KWG