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§ 3 Absatz 2 EinSiG
(2) Die Informationen für die Einleger können die Funktionsweise des Einlagensicherungssystems sachlich beschreiben, dürfen aber keinen Verweis auf eine unbegrenzte Deckung von Einlagen enthalten.
Verweis auf
§ 3 Absatz 2 EinSiG
von
§ 23a Absatz 1 Satz 10 KWG