Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 7b Absatz 1 Satz 4 KWG
4
Sie wendet die Leitlinien und Empfehlungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde im Einklang mit Artikel 16 der
Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde bei Anwendung dieses Gesetzes an.
Verweis auf
§ 7b Abs. 1 Satz 4 KWG
von
§ 7b Absatz 6 Satz 3 KWG