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§ 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG
6.
die Verwahrung, die Verwaltung und die Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen, für andere (Kryptoverwahrgeschäft),
Verweis auf
§ 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG
von
§ 2 Absatz 7b Satz 1 KWG