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§ 7 Nummer 33 VAG
33.
Versicherungsunternehmen: Erst- oder Rückversicherungsunternehmen, die den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gegenstand haben und nicht Träger der Sozialversicherung sind, wobei der Gegenstand eines Rückversicherungsunternehmens ausschließlich die Rückversicherung ist.
Verweis auf
§ 7 Nummer 33 VAG
von
§ 1 Absatz 19 Satz 1 Nummer 2 KWG