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§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KapMuG
2.
die Bezeichnung des von dem Musterverfahrensantrag betroffenen Emittenten von Wertpapieren oder Anbieters von sonstigen Vermögensanlagen,
Verweis auf
§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KapMuG
von
§ 1 Absatz 2 Satz 2 KlagRegV