Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 249 Absatz 3 KAGB
(3) Der auf Grund der Vermögensaufstellungen ermittelte Wert der Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft ist den Bewertungen zur laufenden Preisermittlung zugrunde zu legen.
Verweis auf
§ 249 Absatz 3 KAGB
von
§ 31 Absatz 3 Satz 1 KARBV