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§ 165 Absatz 2 Nummer 9 KAGB
9.
gegebenenfalls bisherige Wertentwicklung des Investmentvermögens und gegebenenfalls der Anteil- oder Aktienklassen zusammen mit einem Warnhinweis, dass die bisherige Wertentwicklung kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung ist;
Verweis auf
§ 165 Absatz 2 Nummer 9 KAGB
von
§ 23 Absatz 5 Satz 2 KARBV