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§ 25 Absatz 6 Nummer 2 KAGB
2.
eine bezüglich der abgedeckten Risiken geeignete Versicherung für die sich aus beruflicher Fahrlässigkeit ergebende Haftung
Verweis auf
§ 25 Absatz 6 Nummer 2 KAGB
von
§ 10 Absatz 5 Satz 1 KAPrüfbV