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§ 11 Absatz 2 Satz 2 KapMuG
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Die öffentliche Bekanntmachung wird durch Eintragung in das Klageregister bewirkt.
Verweis auf
§ 11 Absatz 2 Satz 2 KapMuG
von
§ 16 Absatz 1 Satz 5 KapMuG