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§ 345 Absatz 1 Satz 11 KAGB
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Ab Inkrafttreten der geänderten Anlagebedingungen, spätestens jedoch ab dem 22. Juli 2014, sind auf die inländischen offenen Publikums-AIF die Vorschriften dieses Gesetzes anzuwenden.
Verweis auf
§ 345 Absatz 1 Satz 11 KAGB
von
§ 347 Absatz 1 Satz 2 KAGB