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§ 163 Absatz 2 Satz 5 KAGB
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Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn über den Genehmigungsantrag nicht innerhalb der Frist nach Satz 1 entschieden worden und eine Mitteilung nach Satz 2 nicht erfolgt ist.
Verweis auf
§ 163 Absatz 2 Satz 5 KAGB
von
§ 343 Absatz 3 Satz 2 KAGB