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§ 164 Absatz 4 Satz 2 KAGB
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Auf Anfrage hat die OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft der Bundesanstalt auch den Verkaufsprospekt für die von ihr nach den
§§ 49 und 50
verwalteten EU-OGAW zur Verfügung zu stellen.
Verweis auf
§ 164 Absatz 4 Satz 2 KAGB
von
§ 340 Absatz 2 Satz 1 Nummer 40 KAGB