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§ 57 Absatz 3 Satz 4 KAGB
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Der gesetzliche Vertreter nimmt gemeinsam mit der ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft die Compliance-Funktion in Bezug auf die von der ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaft gemäß der
Richtlinie 2011/61/EU
ausgeführten Verwaltungs- und Vertriebstätigkeiten wahr.
Verweis auf
§ 57 Absatz 3 Satz 4 KAGB
von
§ 317 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 KAGB