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§ 130 Absatz 2 Nummer 1 AO
1.
er von einer sachlich unzuständigen Behörde erlassen worden ist,
§ 130 Absatz 2 Nummer 2 AO
2.
er durch unlautere Mittel, wie arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt worden ist,
Verweis auf
§ 130 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 AO
von
§ 207 Absatz 3 Satz 1 AO