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§ 206 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 KAGB
3.
Anrechnungsbeträgen für das Kontrahentenrisiko der mit dieser Einrichtung eingegangenen Geschäfte
Verweis auf
§ 206 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 KAGB
von
§ 197 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 KAGB