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§ 184 Satz 3 Nummer 1 KAGB
1.
die Art der Verschmelzung und die beteiligten Sondervermögen oder EU-OGAW,
§ 184 Satz 3 Nummer 6 KAGB
6.
den geplanten Übertragungsstichtag, zu dem die Verschmelzung wirksam wird,
§ 184 Satz 3 Nummer 7 KAGB
7.
die für die Übertragung von Vermögenswerten und den Umtausch von Anteilen geltenden Bestimmungen und
Verweis auf
§ 184 Satz 3 Nummer 1, 6 und 7 KAGB
von
§ 185 Absatz 1 Satz 1 KAGB