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§ 108 Absatz 4 KAGB
(4) Auf die Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital sind
§ 93 Absatz 7 und § 96
entsprechend anwendbar.
Verweis auf
§ 108 Abs. 4 KAGB
von
§ 96 Absatz 4 Satz 3 KAGB