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§ 68 Absatz 3 Satz 3 KAGB
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Als Verwahrstelle für inländische OGAW kann auch eine Zweigniederlassung eines CRR-Kreditinstitut im Sinne des
§ 53b Absatz 1 Satz 1
des Kreditwesengesetzes im Geltungsbereich dieses Gesetzes beauftragt werden.
Verweis auf
§ 68 Abs. 3 Satz 3 KAGB
von
§ 68 Absatz 8 Satz 3 KAGB