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§ 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 KWG
5.
die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft),
Verweis auf
§ 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 KWG
von
§ 68 Absatz 3 Satz 2 KAGB