Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 KWG
5.
Unternehmen, die Finanzdienstleistungen im Sinne des
§ 1 Absatz 1a Satz 2
ausschließlich für ihre Mutterunternehmen oder ihre Tochter- oder Schwesterunternehmen erbringen;
Verweis auf
§ 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 KWG
von
§ 36 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KAGB