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§ 339 Absatz 1 Nummer 1 KAGB
1.
ohne Erlaubnis nach
§ 20 Absatz 1 Satz 1
das Geschäft einer Kapitalverwaltungsgesellschaft betreibt oder
Verweis auf
§ 339 Absatz 1 Nummer 1 KAGB
von
§ 12 Absatz 6 Satz 1 Nummer 19 KAGB