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§ 1 Absatz 16b KWG
(16b) Der Geschäftstag eines Systems umfasst Tag- und Nachtabrechnungen und beinhaltet alle Ereignisse innerhalb des üblichen Geschäftszyklus eines Systems.
Verweis auf
§ 1 Absatz 16b KWG
von
§ 96 Absatz 2 Satz 1 InsO