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§ 6 Absatz 1 Satz 2 InhKontrollV
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Bei komplexen Beteiligungsstrukturen sind der Anzeige zusätzlich das Formular "Komplexe Beteiligungsstrukturen" der Anlage dieser Verordnung sowie ein Schaubild der beabsichtigten Beteiligungsstruktur unter Angabe der jeweils gehaltenen Kapitalanteile und Stimmrechtsanteile in Prozent beizufügen.
Verweis auf
§ 6 Absatz 1 Satz 2 InhKontrollV
von
§ 17 Absatz 1 Satz 2 InhKontrollV