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§ 605 Nummer 3 HGB
3.
Ansprüche auf Beiträge zur Großen Haverei;
§ 605 Nummer 4 HGB
4.
Ansprüche, die den Reedern untereinander nach
§ 571 Absatz 2
zustehen.
Verweis auf
§ 605 Nummer 3 und 4 HGB
von
§ 607 Absatz 4 Satz 1 HGB