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§ 494 Absatz 1 Satz 1 HGB
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Nach Ankunft des Gutes am Löschplatz ist der Empfänger berechtigt, vom Verfrachter zu verlangen, ihm das Gut gegen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Stückgutfrachtvertrag abzuliefern.
Verweis auf
§ 494 Absatz 1 Satz 1 HGB
von
§ 530 Absatz 3 Satz 2 HGB