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§ 325 Absatz 3 HGB
(3) Die Absätze 1 bis 2 und 4 Satz 1 gelten entsprechend für die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen haben.
Verweis auf
§ 325 Abs. 3 HGB
von
§ 341l Absatz 2 Satz 1 HGB