Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 314 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe c HGB
c)
die vom Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen gewährten Vorschüsse und Kredite unter Angabe der gegebenenfalls im Geschäftsjahr zurückgezahlten oder erlassenen Beträge sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse;
Verweis auf
§ 314 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe c HGB
von
§ 340i Absatz 2 Satz 4 HGB