Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 264 Absatz 1 Satz 4 HGB
4
Kleine Kapitalgesellschaften (
§ 267 Abs. 1
) brauchen den Lagebericht nicht aufzustellen; sie dürfen den Jahresabschluß auch später aufstellen, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht, jedoch innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres.
Verweis auf
§ 264 Absatz 1 Satz 4 HGB
von
§ 336 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 HGB