Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 267 Absatz 1 HGB
(1) Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
1.
6 000 000 Euro Bilanzsumme.
2.
12 000 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag.
3.
Im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer.
Verweis auf
§ 267 Absatz 1 HGB
von
§ 335 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 HGB