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§ 301 Absatz 1 Satz 3 HGB
3
Rückstellungen sind nach
§ 253 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2
und latente Steuern nach
§ 274 Abs. 2
zu bewerten.
Verweis auf
§ 301 Abs. 1 Satz 3 HGB
von
§ 312 Absatz 2 Satz 4 HGB