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§ 139a Absatz 3 AO
(3) Wirtschaftlich Tätige im Sinne dieses Unterabschnitts sind:
1.
natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind,
2.
juristische Personen,
3.
Personenvereinigungen.
Verweis auf
§ 139a Absatz 3 AO
von
§ 139c Absatz 5a Satz 1 AO