Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 267 Absatz 3 Satz 1 HGB
(3)
1
Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei in Absatz 2 bezeichneten Merkmale überschreiten.
Verweis auf
§ 267 Absatz 3 Satz 1 HGB
von
§ 289b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 HGB