Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 268 Absatz 5 Satz 3 HGB
3
Sind unter dem Posten "Verbindlichkeiten" Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen, so müssen Beträge, die einen größeren Umfang haben, im Anhang erläutert werden.
Verweis auf
§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB
von
§ 274a Satz 1 Nummer 2 HGB