§ 266 Absatz 3 HGB(3) 1Passivseite
A. 2Eigenkapital:
I. 3Gezeichnetes Kapital;
II. 4Kapitalrücklage;
III. 5Gewinnrücklagen:
2.
Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen;
3.
satzungsmäßige Rücklagen;
4.
andere Gewinnrücklagen;
IV. 6Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
V. 7Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.
1.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
3.
sonstige Rückstellungen.
davon konvertibel;
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
3.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
4.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
5.
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
6.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
7.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
8.
sonstige Verbindlichkeiten,
davon aus Steuern,
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
Rechnungsabgrenzungsposten.