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§ 1a Absatz 1 UBGG
(1) Unternehmensbeteiligungsgesellschaften sind die von der zuständigen Behörde als Unternehmensbeteiligungsgesellschaften anerkannten Gesellschaften.
Verweis auf
§ 1a Absatz 1 UBGG
von
§ 267a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 HGB