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§ 106 Absatz 2 HGB
(2) Die Anmeldung hat zu enthalten:
1.
den Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters;
2.
die Firma der Gesellschaft, den Ort, an dem sie ihren Sitz hat, und die inländische Geschäftsanschrift;
3.
(weggefallen)
4.
die Vertretungsmacht der Gesellschafter.
Verweis auf
§ 106 Abs. 2 HGB
von
§ 162 Absatz 1 Satz 1 HGB