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§ 2 Satz 2 HGB
2
Der Unternehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Eintragung nach den für die Eintragung kaufmännischer Firmen geltenden Vorschriften herbeizuführen.
§ 2 Satz 3 HGB
3
Ist die Eintragung erfolgt, so findet eine Löschung der Firma auch auf Antrag des Unternehmers statt, sofern nicht die Voraussetzung des
§ 1 Abs. 2
eingetreten ist.
Verweis auf
§ 2 Satz 2 und 3 HGB
von
§ 105 Absatz 2 Satz 2 HGB