Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 8b Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 HGB
2.
die Daten nach Absatz 2 Nr. 9 und 10 durch den jeweils Veröffentlichungspflichtigen oder den von ihm mit der Veranlassung der Veröffentlichung beauftragten Dritten.
Verweis auf
§ 8b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB
von
§ 104a Absatz 1 Satz 1 HGB