Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 33 Absatz 2 Satz 2 HGB
2
Bei der Eintragung sind die Firma und der Sitz der juristischen Person, der Gegenstand des Unternehmens, die Mitglieder des Vorstandes und ihre Vertretungsmacht anzugeben.
§ 33 Absatz 2 Satz 3 HGB
3
Besondere Bestimmungen der Satzung über die Zeitdauer des Unternehmens sind gleichfalls einzutragen.
Verweis auf
§ 33 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB
von
§ 34 Absatz 2 Satz 1 HGB