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§ 33 Absatz 2 Satz 2 HGB
2
Bei der Eintragung sind die Firma und der Sitz der juristischen Person, der Gegenstand des Unternehmens, die Mitglieder des Vorstandes und ihre Vertretungsmacht anzugeben.
§ 33 Absatz 2 Satz 3 HGB
3
Besondere Bestimmungen der Satzung über die Zeitdauer des Unternehmens sind gleichfalls einzutragen.
Verweis auf
§ 33 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB
von
§ 34 Absatz 1 Satz 1 HGB