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§ 8b Absatz 1 HGB
(1) Das Unternehmensregister wird vorbehaltlich einer Regelung nach
§ 9a Abs. 1
vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz elektronisch geführt.
Verweis auf
§ 8b Abs. 1 HGB
von
§ 9a Absatz 1 Satz 1 HGB