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§ 1 Absatz 2 HGB
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Verweis auf
§ 1 Abs. 2 HGB
von
§ 6 Absatz 2 Satz 1 HGB