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§ 9 Absatz 5 Satz 1 GwG
(5)
1
Verpflichtete, die gruppenangehörige Unternehmen nach
§ 1 Absatz 16 Nummer 2 bis 4
eines Mutterunternehmens im Sinne von Absatz 1 sind, haben die in Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 3 und 4 genannten Maßnahmen umzusetzen.
Verweis auf
§ 9 Absatz 5 Satz 1 GwG
von
§ 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 GwG