Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 19 Nummer 18 FKAustG
18.
Finanzkonto: ein von einem Finanzinstitut geführtes Konto. Ein Finanzkonto umfasst ein Einlagenkonto, ein Verwahrkonto und
a)
im Fall eines Investmentunternehmens Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen an dem Finanzinstitut.
Verweis auf
§ 19 Nummer 18 FKAustG
von
§ 138e Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a AO