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§ 1 Absatz 18 KAGB
(18) Ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften sind Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat, die den Anforderungen an einen Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne der
Richtlinie 2011/61/EU
entsprechen.
Verweis auf
§ 1 Absatz 18 KAGB
von
§ 50 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe e GwG