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§ 31b Absatz 1 Nummer 5 AO
5.
der Wahrnehmung von Aufgaben nach
§ 28 Absatz 1
des Geldwäschegesetzes durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen.
Verweis auf
§ 31b Absatz 1 Nummer 5 AO
von
§ 31 Absatz 5 Satz 1 GwG