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§ 19 Absatz 3 Nummer 2 GwG
2.
bei Rechtsgestaltungen nach
§ 21
und rechtsfähigen Stiftungen aus einer der in
§ 3 Absatz 3
aufgeführten Funktionen.
Verweis auf
§ 19 Absatz 3 Nummer 2 GwG
von
§ 21 Absatz 1a Satz 3 GwG